FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige organisatorische Fragen rund um osteopathische Behandlungen in meiner Praxis.

  • Wie lange dauert eine Behandlung?

    Behandlungen dauern in der Regel 25-60 min. 

    • Check up für Babys 25 min, 
    • Erstbehandlungen von Erwachsenen 60 min.
    • Erstbehandlungen von Babys und kleineren Kinder 45 min.
    • Folgebehandlungen können eine kürzere Dauer aufweisen. Bei Erwachsenen 45 min und bei Babys 30 min.

    Folgebehandlungen werden in der Praxis individuell besprochen. 

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Die Kosten richten sich nach Zeit und Aufwand der Behandlung, zw. 70 -135 Euro.


    • Osteopathische Behandlungen unterscheiden sich nicht nur in der Dauer, sondern vor allem in der Qualifikation und Erfahrung der Therapeutin.
    • Meine Honorare spiegeln meine langjährige osteopathische Ausbildung, kontinuierliche Fortbildungen sowie über 16 Jahre Praxiserfahrung wider. Diese Erfahrung ermöglicht es mir, Zusammenhänge häufig schneller zu erkennen und gezielt zu behandeln.

    Der Wert einer Behandlung bemisst sich daher nicht allein an Minuten, sondern an der fachlichen Tiefe, der Verantwortung und der Qualität der osteopathischen Arbeit.


  • Werden die Kosten der Behandlung von meiner Krankenkasse übernommen?

    • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen je nach Kasse und Tarif anteilig 30-60 Euro für 3-6 Sitzungen. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse.
    • Für die Kostenübernahme ist bei den meisten Krankenkassen ein ärztliches Privatrezept erforderlich.
    • PKVs übernehmen in der Regel einen großen Anteil der Kosten. Die Abrechnung erfolgt über die GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker)
    • Zusatzverischerungen für Heilpraktiker übernehmen ebenfalls einen Großteil der Kosten.
  • Kann ich ohne Privatrezept und Überweisung zur Behandlung kommen?

    Aufgrund der Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie jederzeit auch ohne jegliche Überweisung zu mir in die Praxis kommen. 

  • Ist eine Anerkennung der Krankenkasse für Osteopathie vorhanden?

    • gesetzliche Krankenkassen fordern eine Ausbildung mit mindestens 1350 Unterrichtsstunden.
    • Pkv und private Zusatzversicherungen forden die Heilpraktikerzulassung des großen Heilpraktikers

    Ich erfülle beide Voraussetzung für eine Abrechnung.

  • Wie läuft die Abrechnung ab?

    • Sie erhalten für Ihre Behandlung eine Rechnung. 
    • Diese ist an uns, unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Krankenkasse, zu überweisen. 
    • Sie reichen die Rechnung zusammen mit einem Rezept (wenn gefordert) bei Ihrer Krankenversicherung ein. 
    • Die Kasse erstattet Ihnen ein Teilbetrag auf Ihr Konto. 

  • Terminabsagen

    • Termine sind mindestens 36 Stunden im Voraus schriftlich abzusagen
    • Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
    • kurzfristigere, krankheitsbedingte Absagen werden nicht berechnet, wenn innerhalb der nächsten 4 Wochen ein Ersatztermin stattfindet. Der Termin hierfür muss eigentständig online gebucht werden. 
    • Bitte beachten Sie:  Ersatztermine zügig buchen, damit auch Termine frei sind. Diese Regelung gilt einmalig und nicht mehrmals hintereinander.

Für medizinische oder therapeutische Fragen ist ein persönlicher Termin erforderlich. Ohne Anamnese und Diagnostik können keine individuellen Aussagen über die mögliche Wirksamkeit und Umfang einer Behandlung getroffen werden.