Abrechnung

Unsere Leistungen im Gesundheitssystem

Abrechnung, Krankenkassen, Zulassung

Osteopathie und Psychotherapie im Gesundheitssystem

Wir bieten Ihnen Osteopathie, Psychotherapie und Lymphdrainage als Heilpraktikerleistungen an. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt über die GebüH, die Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

Privatversicherte Patienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen meist einen höhen Prozentsatz der Behandlungskosten erstattet. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse.


Osteopathie bildet eine Ausnahme. Hier ist eine Teilerstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung für eine begrenzte Anzahl an Terminen möglich. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Privatrezept Ihres Hausarztes für die Kostenübernahme notwendig ist.


Als Selbstzahler sind Sie selbstverständlich ebenfalls in der Praxis willkommen. Hierbei haben Sie den Vorteil, dass Sie keinen  Eintrag bei Ihrer Krankenkasse bekommen. Dies kann für Sie von Vorteil sein, falls Sie noch Versicherungen etc. abschließen möchten.

Osteopathie oder Lymphdrainage auf Kassenrezept

Da wir eine Heilpraktikerpraxis sind, können wir keine Kassenrezepte für Physiotherapie, Manuelle Therapie oder Lymphdrainage annehmen.

Psychotherapie

Eine Rechnung über berufliche Supervision lässt sich beim Finanzamt geltend machen.





Osteopathie auf Rezept

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist für bis zu 3 Behandlungen möglich.

Selbstzahler

Nicht jeder möchte, dass seine Probleme bei einer Versicherung dokumentiert werden. Als Heilpraktiker ist es uns erlaubt selbständig ohne Anweisung eines Arztes zu arbeiten

Zusatzversicherung

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann sich in manchen Fällen, besonders bei Kindern lohnen.

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